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   BVerwG, 12.05.1975 - IV B 60.75   

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https://dejure.org/1975,2416
BVerwG, 12.05.1975 - IV B 60.75 (https://dejure.org/1975,2416)
BVerwG, Entscheidung vom 12.05.1975 - IV B 60.75 (https://dejure.org/1975,2416)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Mai 1975 - IV B 60.75 (https://dejure.org/1975,2416)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

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  • BVerwG, 05.10.1965 - IV C 3.65

    Zulässigkeit der und Klageform bei der öffentlich-rechtlichen Nachbarklage;

    Auszug aus BVerwG, 12.05.1975 - 4 B 60.75
    Das Verhältnis des § 13 Abs. 4 der Reichsgaragenordnung zu landesrechtlichen Bauwichvorschriften (hier § 7 Abs. 4 der Landesbauordnung Schleswig-Holstein vom 9. Februar 1967 [GVOBl. S 51] - LBO -)ist jedoch durch die vom Berufungsgericht zutreffend zitierte Rechtsprechung des Senats grundsätzlich geklärt (vgl. besonders Urteil von 5. Oktober 1965 - BVerwG IV C 3.65 - BVerwGE 22, 129 und Urteil vom 14. Juli 1971 - BVerwG IV C 6.69 - BRG 24 Nr. 112).
  • BVerwG, 23.03.1973 - IV C 49.71

    Bau- oder Bebauungsgenehmigung für den Nichteigentümer eines Grundstücks

    Auszug aus BVerwG, 12.05.1975 - 4 B 60.75
    Auch das ist bereits grundsätzlich geklärt (vgl. Urteil vom 23. März 1973 - BVerwG IV C 49.71 - BVerwGE 42, 115 [116 u. 117] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 12.05.1975 - 4 B 60.75
    Revisionsverfahren die Klärung einer noch klärungsbedürftigen grundsätzlichen Rechtsfrage zu erwarten wäre (vgl. BVerwGE 13, 90 ff.).
  • BVerwG, 14.07.1971 - IV C 6.69

    Zulässigkeit der Errichtung von Garagen im Bauwich - Regelung der offenen

    Auszug aus BVerwG, 12.05.1975 - 4 B 60.75
    Das Verhältnis des § 13 Abs. 4 der Reichsgaragenordnung zu landesrechtlichen Bauwichvorschriften (hier § 7 Abs. 4 der Landesbauordnung Schleswig-Holstein vom 9. Februar 1967 [GVOBl. S 51] - LBO -)ist jedoch durch die vom Berufungsgericht zutreffend zitierte Rechtsprechung des Senats grundsätzlich geklärt (vgl. besonders Urteil von 5. Oktober 1965 - BVerwG IV C 3.65 - BVerwGE 22, 129 und Urteil vom 14. Juli 1971 - BVerwG IV C 6.69 - BRG 24 Nr. 112).
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